Urteil gegen Bauer-Verlag: Sieg für freie Bildjournalisten

23. Sep. 2009 ( etwas redigierte DJV-Pressemitteilung:) – Der Deutsche Journalisten-Verband … hat vor dem Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen die Heinrich Bauer Achat KG erwirkt. Nach dem Richterspruch vom 22. September sind wesentliche Regelungen in Bauer-Verträgen mit freien Fotojournalistinnen und -journalisten rechtswidrig. Dazu gehören vor allem die Honorarbedingungen, die der Verlag zu Lasten seiner Freien ersonnen hatte. Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars, mit dem sämtliche Leistungen und Rechte abgegolten werden sollten, ist ebenso unzulässig wie die Bedingung, wonach mit dem Pauschalhonorar auch zukünftige verwandte Schutzrechte des Verlages und die Nutzung durch Dritte bezahlt sein sollten. (…) Die vom Gericht monierten Bedingungen des Verlags waren weder redlich noch angemessen. Untersagt worden ist auch die Regelung, die die Verwendung der Fotos für werbliche Zwecke erlaubt. Schließlich hat das Gericht auch die vom Verlag verwendete Haftungsklausel für rechtswidrig erklärt. Danach sollten die Fotografen den Verlag auf dessen Anforderung von fast allen Kosten durch Dritte freistellen.
„Die Einstweilige Verfügung ist ein Sieg für die Fotojournalisten“, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Der Richterspruch stärkt die Rechte der Urheber in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.“ Und dju-Bundesgeschäftsführerin Ulrike Maercks-Franzen, die das Verfahren des DJV verbandspolitisch unterstützte, fügte hinzu: „Bauer wäre gut beraten, die Fotojournalisten als Partner und nicht als Objekte überzogener Renditeerwartungen zu behandeln.“
Der DJV hatte die Einstweilige Verfügung gegen die Vertragsbedingungen von Bauer beantragt, um die Rechte der Fotojournalisten durchzusetzen. „Der Verlag wird die Fotografen jetzt nach den gesetzlichen Regelungen, also angemessen, honorieren müssen, will er die von ihm beanspruchten Rechte nutzen“, gab sich der DJV-Vorsitzende zufrieden.
Ergänzung zur Pressemitteilung: a) Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. b) Dem Bauer-Verlag wurde bereits im Juli die Nutzung einer Einzelklausel verboten. Der DJV hatte sich allerdings entschieden, gegen den Gesamttext der Geschäftsbedingungen vorzugehen, weil die Klauseln weit über die Einzelklausel hinaus problematisch waren, dazu hier.
Das - bedauerlicherweise noch nicht rechtskräftige - Urteil gegen Bauer ist das dritte - teilweise - erfolgreiche Urteil: Auch gegen den Verlag des Nordkuriers sowie den Axel Springer Verlag konnte die Teil-Untersagung von Klauseln erreicht werden. In der “Hauptsache” laufen die Verfahren weiter, im Falle Springer befindet sich das Verfahren bereits in der Berufung (die von beiden Seiten eingelegt wurde). Unabhängig von diesen Verfahren befindet sich der DJV zusammen mit ver.di in Verhandlungen über eine Vergütungsordnung, mit der klare und angemessene Nutzungsregelungen für freie Journalisten erreicht werden sollen. DJV-Mitglieder haben Rechtsschutz in berufsbedingten Urheberrechtsstreitigkeiten und nutzen diese Möglichkeit in vielen Fällen. Im Fall von Bauer, Nordkurier-Verlag sowie Axel Springer wurde allerdings eine Verbandsklage eingereicht, wo der Verband als solcher klagt und nicht ein einzelnes Mitglied vertritt. Dadurch wird vermieden, dass sich einzelne freie Journalisten als Kläger “opfern” müssen, weil es in der Vergangenheit immer wieder “schwarze Listen” gegeben haben soll, wenn freie Journalisten ihre Rechte gegenüber Verlagen geltend machten.