Kontrolliert die Kontrolleure oder: Fotografen haben Namen!

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Mit einer bundesweiten Sichtung der Tageszeitungen will der DJV für die Namensnennung von Fotografen werben

Berlin/Köln/München, 23. April 2009: Mit Dutzenden von Tageszeitungen in den Händen streben Bildjournalisten den Räumen zu, in denen sie zur Tat schreiten werden. Ihr Auftrag: Zeitungen darauf hin auszuwerten, ob die Namensnennung der Fotografen bei Veröffentlichungen stattfindet. In Bonn ist es Roland Scheidemann, Bildjournalist und als Vorsitzender des Fachausschusses Bildjournalisten im Deutschen Journalisten-Verbandes. Er meint: „Gerade eben hat das Hamburger Abendblatt ein Bild von mir veröffentlicht, das Google-Auto mit der Kamera auf dem Dach, mit dem ganze Straßenzüge erfasst werden. Da mein Name genannt wurde, trudeln bereits Folgeaufträge bei mir ein. Die Nennung des Namens ist für Fotografen unverzichtbar!“

Auch in anderen Städten in Deutschland wiederholt sich das Szenario: Bildjournalisten, die an diesem 23. April ihre Tageszeitungen durchprüfen.Und mancher Bürger, der von der Aktion erfahren hat, nimmt die Auswertung ganz privat vor.

Warum ist die Nennung des Namens für Fotografen so wichtig? Warum genügt nicht der Hinweis auf ihre Agentur? Ganz einfach: Ohne die Namensnennung wissen meist nicht einmal die eigenen Kollegen im Blatt, wer das veröffentlichte Foto produziert hat. Die Anerkennung der Kollegen ist aber gerade auch für Bildjournalisten ein wichtiger Aspekt der Arbeit. Denn das sichert Folgeaufträge aus der Redaktion. Außerdem kann die Namensnennung auch dafür sorgen, dass zusätzliche Auftraggeber gewonnen werden. Angesichts magerer Fotohonorare für alle Bildjournalisten eine zwingende ökonomische Notwendigkeit

Was für den schreibenden Kollegen in eigener Sache selbstverständlich ist, die Autorenzeile unter oder über dem Beitrag, übersehen sie bei Bildern in der Redaktionsarbeit - offenbar mit zunehmender Tendenz. „Aus meiner Sicht sind das keine Fehler, die allein mit Arbeitsüberlastung in den Redaktionen erklärt werden können“, meint Roland Scheidemann, der lange Jahre für die Deutsche Presseagentur (dpa) als Bildredakteur tätig war. „Ich sehe darin vor allem eine mangelnde Wertschätzung der Arbeit von Fotojournalisten. Sie sehen nur den Knipser, nicht aber den Journalisten mit der Kamera. Viele Redaktionen wissen nicht mehr, welches Engagement hinter Bildern stecken kann. Es ist doch kein Zufall, dass Redaktionen auch zunehmend auf Amateur- und PR-Material setzen, dass unter dem Siegel der Leserbeteiligung meist kostenlos beschafft wird.“

Die Namensnennung ist aber nicht allein eine Frage professioneller Kollegialität und wirtschaftlicher Rücksichtnahme. Es ist auch eine gesetzliche Verpflichtung. In § 13 des Urheberrechtsgesetzes ist explizit geregelt: „Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.“

Der Name von Fotografen ist heute einfach denn je feststellbar. „Jede Bilddatei von Fotojournalisten enthält spezielle Datenfelder, in denen der Name des Fotografen festgehalten wird“, erläutert Scheidemann, „dafür gibt es sogar international übliche Standards“. Scheidemann verweist dabei auf die bessere Praxis im Ausland: „In großen internationalen Zeitungen wie die New York Herald Tribune / Paris ist die Namensnennung schließlich auch Standard, selbst wenn das Bild von dpa über epa und weitere Agenturen gelaufen ist!“

Wenn die Namensnennung fehlt, macht sich ein Blatt grundsätzlich schadensersatzpflichtig. „Das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft gilt für Bildjournalisten ohne Wenn und Aber. Es kann auch nicht einfach durch Arbeits-, freie-Mitarbeiter-Vertrag oder Allgemeine Geschäftsbedingungen abbedungen werden“, meint Benno H. Pöppelmann, Justiziar des DJV.

Warum gehen Bildjournalisten nicht längst vor den Kadi und erzwingen durch hohe Schadensersatzforderungen eine neue Praxis? Viele Zeitungen berufen sich im Zweifelsfall darauf, dass ihr Vorgehen von den beliefernden Nachrichtenagenturen geduldet wird, solange jedenfalls der Name der Agentur genannt wird. Wer als einzelner Bildjournalist gegen diese Praxis protestiert, riskiert also unter Umständen eine Sanktion durch seine Agentur. Angesichts hoher Prekarität im Berufsfeld ein zu teures Risiko für die Betroffenen.

„Wir setzen in der jetzigen Phase auf die Einsicht der Redaktionen“, meint Roland Scheidemann. „Wir werden aber auch nicht noch einmal mehr als 25 Jahre darauf warten, dass sich etwas in der Branche ändert!“ Scheidemann spielt damit auf eine Erklärung von Verbänden und Institutionen der Fotografenbranche von 1983 an. In einem gemeinsamen „Memorandum zur Urhebernennung“ hatte diese unter Beteiligung des DJV eine Verbesserung der Praxis der Urhebernennung eingefordert.

„Redaktionen sehen sich als Wächter der Demokratie, als Kontrolleure. Unsere Aufgabe ist es aber, darüber zu wachen, inwieweit sich die Redaktionen selbst an die Regelungen halten, die für ihre Mitarbeiter gelten. Sollte das dauerhaft so weitergehen wie bisher, werden wir auch neue Aktionsformen überlegen müssen“, meint Scheidemann.

Warum eigentlich findet die Aktion an diesem genauen Termin statt? Ganz einfach: Der 23. April - das ist der Welttag des Buches und des Urheberrechts.

Link

Memorandum zur Urhebernennung

Eine Reaktion zu “Kontrolliert die Kontrolleure oder: Fotografen haben Namen!”

  1. Markus Kaemmerer

    In der letzten Computer Reseller News wurde ein Bild von mir veröffentlicht, ohne Namensnennung. Genauer: In dieser Zeitung hat kein einziges Foto eine Namensnennung. Dagegen sollten wir kämpfen.

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