Vorläufige Programme für offene Tagungen (BarCamps) für Freie jetzt online

25. Februar 2010

Die vorläufige Programmpunkte für die offenen Tagungen für Freie (BarCamps) am 11. März 2010 in Bonn und am 17. März 2010 in Berlin sind jetzt online:

Programm 11. März 2010 in Bonn

Programm 17. März 2010 in Berlin

Außerdem kam schon wieder ein weiterer Vorschlag für Berlin, der hier gleich mal angekündigt werden darf:

- “Germany Watch - kann spendenfinanzierter hyperlokaler Journalismus auch bei uns funktionieren?” von Nils Franke, ein Rundgang durch amerikanische Internetseiten wie California Watch, bei dem sich sich die verschiedenen Möglichkeiten für eine deutsche Plattform erörtern lassen.

- Es liegt für Berlin auch eine Zusage von Rechtsanwalt Dr. Donle vor, der für DJV & Co in Sachen Sanssouci, Springer, Bauer etc. erfolgreich agiert hat und über das Thema Geschäftsbedingungen bei Verlagen referieren wird.

Sanssouci: Details zum Sanssouci-Urteil

19. Februar 2010

Die gewerbliche Nutzung von Fotoaufnahmen ist unter Umständen auch dann zulässig, wenn Privateigentum darauf abgebildet ist. Das gilt zumindest, wenn es sich im öffentlichen Raum befindet. Die Abzäunung von Privateigentum kann das zwar wiederum verhindern. Eine solche Abschottung schützt aber nicht öffentliche Stiftungen, wenn diese nicht Eigentümer sind, sondern das Eigentum - hier der Länder Berlin und Brandenburg - nur verwalten und der Stiftungszweck dazu dient, das Privateigentum der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Das hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.

Das Gericht meinte unter anderem, es sei “kein Vorrecht des Eigentümers, das Bild seines Eigentums zu verwerten. Vielmehr habe der Fotograf oder der Filmemacher das Recht, den wirtschaftlichen Nutzen aus seinen Fotos und Filmen zu ziehen. Anderenfalls wäre risikofreies Fotografieren und Filmen nur noch in den eigenen vier Wänden und auf hoher See möglich.” [Hervorhebung von der Redaktion]

Im konkreten Fall ging es um Fotos des Schlosses Sanssouci in Potsdam. Die für Schloss und Park zuständige Schlösserstiftung Berlin-Brandenburg hatte Fotoagenturen auf Unterlassung, Auskunft und Zahlung von Schadensersatz verklagt, weil diese Bilder von Sanssouci in ihren Datenbanken im Angebot hatten.

Nach der Gesetzeslage ist die journalistische, aktuelle Berichterstattung zwar privilegiert. Das bedeutet, Fotos von Häusern, Denkmälern, Privatfahrzeugen und anderem Eigentum können sogar innerhalb von abgezäunten Bereichen zulässig sein, wenn es um Ereignisse geht, die von öffentlichem Interesse sind und darüber in einer Weise berichtet wird, die nach der Ansicht des Bundesgerichtshof als gesellschaftlich relevant anzusehen ist (im Zweifel beim BGH nachfragen - diese Bemerkung ist wohlbemerkt kritisch gemeint; der DJV berät seine Mitglieder hier natürlich auch…).

Die gewerbliche Nutzung - also beispielsweise in Form von Postkarten, für Werbung oder in Bildbänden ohne aktuelle Bezüge - ist dagegen nur dann möglich, wenn der Eigentümer dem vorher zugestimmt hat oder sich das Gebäude oder Denkmal in der Öffentlichkeit befindet und aus einem Winkel aufgenommen wird, der einer normalen Passantenperspektive entspricht.

Im Fall Sanssouci war nun fraglich, ob sich die Schlösserstiftung wie ein normaler Privateigentümer verhalten konnte. Der Park selbst ist frei zugänglich, es gibt keine Einlasskontrollen, Tickets und auch keine wirklich ins Auge fallenden Nutzungsregeln für Fotoaufnahmen. Der Park ist so großflächig, dass eher von einer Landschaft mit Waldfläche zu sprechen wäre, für die im Zweifel das Landschafts- oder Waldgesetz des Landes anzuwenden wäre und nicht einseitig aufgestellte Regelungen einer Stiftung. Hinzu kommt der Stiftungszweck, der eben gerade darin besteht, Park und Schlösser der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Das Urteil ist für Fotojournalisten von großer Bedeutung, weil die meisten ihre Bilder mittlerweile über Bilddatenbanken anbieten. Wer nicht über Fotoagenturen wie Ostkreuz anbietet, geht über Fotografenpools wie Fotofinder, photopool.de oder auch www.djv-bildportal.de oder gleich über die Mega-Fotosuchmaschine ipicturemaxx, über die fast alle Bildanbieter und Anbieter einschließlich der meisten Fotografenpools ihre Bilder vertreiben.

Beim Angebot über eine solche Datenbank ist es unpraktikabel, wenn das Angebot von Bildern alleine auf die pressejournalistische Nutzung beschränkt werden müsste - denn oft genug haben die Verlage ganz unterschiedliche Redaktionen, die das eine Foto vielleicht klassisch journalistisch, das andere Foto für Bildbänder und damit - oft - gewerblich nutzen. Der Fotograf und seine Agentur können die Nutzung letztendlich oft nicht steuern. Daher sind sie ohnehin eigentlich das falsche Ziel für Abmahnungen und Klagen.

Mit dem juristischen Vorgehen gegen die Anbieter von Bildmaterial war damit der gesamte Bildvertrieb von Fotos aus Parks und Museen gestört. Das Urteil schafft jetzt relative Klarheit für Produktion und Vertrieb von Bildern. Der DJV hat es daher nachhaltig als “Sieg für die Pressefreiheit” begrüßt.

Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig, da Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen wurde. Es ist zu befürchten, dass die Schlösserstiftung diesen Weg gehen wird, wenn sie nicht von den zuständigen Landespolitikern gestoppt wird.

Hier die Pressemitteilung des Gerichts im Volltext:

“Oberlandesgericht kippt “Knipsgebühr” für gewerbliche Fotos von
Preußischen Schlössern und Gärten

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg nimmt in drei Verfahren
einen Fotografen und zwei Fotoagenturen auf Unterlassung der gewerblichen
Verbreitung von Ablichtungen der ihr von den Ländern Berlin und Brandenburg zu
Eigentum und zu Verwaltungszwecken übertragenen Parkanlagen und Schlösser in
Anspruch. Außerdem begehrt sie deswegen Schadensersatz. Der Streit betrifft Fotos
und Filme, die in und von den Parkanlagen der Stiftung aus gefertigt worden sind,
dagegen nicht Innenaufnahmen in den Gebäuden.

Der Fotograf hatte eine DVD erstellt, die u. a. die Parkanlagen und Schlösser und
weitere historische Gebäude in Potsdam zeigen. Die Fotoagenturen hatten in einem
Bildportal für Print-Medien im Internet Bilder von den Parkanlagen und Außenansichten
der Schlösser zum Download gegen Gebühren bereit gestellt.

Die Stiftung vertritt die Ansicht, aus ihrem Eigentum an den Kulturobjekten lasse sich
ihr ausschließliches Recht an Fotos und deren gewerblichen Verwertung herleiten.
Außerdem habe sie seit 2005 durch ihre Parkordnung ein unter Erlaubnisvorbehalt
stehendes Verbot der Fertigung von Foto- und Filmaufnahmen zu gewerblichen
Zwecken verhängt. Jeder Besucher, der an Tafeln mit entsprechenden Hinweisen
vorbei die Parkanlagen betrete, sei an diese ausgehängten Bedingungen gebunden.
Das Landgericht Potsdam hat durch Urteile vom 21.11.2008 allen drei Klagen stattgegeben.

Auf die dagegen eingelegten Berufungen hat der 5. Zivilsenat des Brandenburgischen
Oberlandesgerichts mit am 18.2.2010 verkündeten Urteilen die Klagen
der Stiftung abgewiesen.

Das Oberlandesgericht hat zur Begründung ausgeführt, es gebe kein Vorrecht des
Eigentümers, das Bild seines Eigentums zu verwerten. Vielmehr habe der Fotograf
oder der Filmemacher das Recht, den wirtschaftlichen Nutzen aus seinen Fotos und
Filmen zu ziehen. Anderenfalls wäre risikofreies Fotografieren und Filmen nur noch
in den eigenen vier Wänden und auf hoher See möglich. Wer nicht wolle, dass sein
Eigentum fotografiert werde, könne den Zugang dazu verbieten und Vorkehrungen
dagegen treffen, dass es gesehen werde. Diese Möglichkeit habe allerdings nur ein
Privateigentümer, nicht dagegen die Stiftung. Ihr sei das Eigentum an den Parkanlagen
und Schlössern von den Ländern Berlin und Brandenburg deswegen übertragen
worden, damit sie gepflegt, bewahrt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Das Oberlandesgericht hat außerdem entschieden, dass die Besucher der Parkanlagen
auch nicht aufgrund der Parkordnung vertraglich verpflichtet seien, gewerbliche
Aufnahmen zu unterlassen. Da keine Einlasskontrollen stattfinden und die Anlagen
tagsüber ohne jede Einschränkung betreten werden können, müssten Besucher
den Eindruck haben, der Zutritt sei unbeschränkt gestattet, solange sich der Parkbesucher ordentlich beträgt und die Anlagen nicht schädigt.

Das Oberlandesgericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, so dass
die Urteile noch nicht rechtskräftig sind.

Brandenburg, den 18. Februar 2010
(Urteile vom 18.2.2010 - 5 U 12/09, 5 U 3/09 und 5 U 14/09)

[Eine Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Brandenburg:]
14767 Brandenburg an der Havel
Pressesprecherin Dr. Martina Schwonke
Tel.: (03381) 39 – 9161
Mobil: (01520) 1588255
Fax: (03381) 39 - 9350 / 9360
E-Mail: pressesprecher@olg.brandenburg.de
Internet: www.olg.brandenburg.de

Panoramafreiheit: Sieg für die Pressefreiheitv

18. Februar 2010

18. Feb. 2010 (DJV-PM) Der Deutsche Journalisten-Verband hat das heutige Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg zur so genannten Panoramafreiheit als Sieg der Pressefreiheit bezeichnet. Das Gericht hatte in einer Berufungsverhandlung das von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg ausgesprochene Fotoverbot für unrechtmäßig erklärt (Az. 5 U 12/09). Der DJV hatte die von dem Verbot betroffenen Bildjournalisten der Fotoagentur Ostkreuz und des Internetportals Fotofinder unterstützt.

„Damit ist der Versuch der Stiftung gescheitert, Bildjournalisten in ihrer freien Berufsausübung einzuschränken“, kommentierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken.
Die Stiftung hatte in den Parks und Schlossanlagen in Berlin und Brandenburg nur noch Fotos zu privaten Zwecken zugelassen. Pressefotos wurden von der Stiftung als gewerbliche Aufnahmen eingestuft, die mit der Parkordnung kollidierten.

Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Jedoch hatte das Oberlandesgericht Brandenburg in der Hauptverhandlung am 10. Dezember 2009 deutlich gemacht, dass die Schlösserstiftung mit ihrer Parkordnung nicht in das Grundrecht der Pressefreiheit eingreifen könne.

Pressemitteilung des DJV, Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13

World Press Photo Award

12. Februar 2010

Die Gewinnerfotos sind jetzt auf journalist.de in einer Slideshow zu sehen.

“Streik der (Kamera-)Gehäuse”: In Frankreich Protest gegen Kündigungen und Verträge

8. Februar 2010

In Frankreich streiken die Fotografen der Kostenlos-Zeitung “20 Minuten” wegen Stellenabbaus, schlechterer Bezahlungne und unangemessener Vertragsbedingungen mit umfangreicher Rechte-Abtretung, mit Unterstützung der französischen Gewerkschaft SNJ-CGT und von Freelens Frankreich.

Urteil: Google Street View in Köln ok

8. Februar 2010

Urteil des Landgerichts Köln vom 13.01.2010 (28 O 578/09). Mehr bei Internet-Law.

DJV-Kongress „Prosa trifft Pixel“ am 26./27. April 2010 in München

8. Februar 2010

Spannender Branchentreff für Bild- und Zeitschriftenjournalisten mit Workshops und Rahmenprogramm

Hier geht es zur Einladung mit Anmeldebogen (PDF).

(DJV) Den 26. und 27. April sollten Zeitschriftenkollegen und Bildjournalisten schon jetzt vorsorglich blocken: An beiden Tagen lädt der DJV zum ersten gemeinsamen Branchentreff nach München. Unter dem Motto „Prosa trifft Pixel“ erwarten die Kongressteilnehmer spannende Vorträge, interessante Diskussionen und viele praktische Workshops. So wird gleich zu Beginn Dr. Andreas Vogel vom Wissenschaftlichen Institut für Presseforschung in seinem Impulsreferat Antworten auf die Frage geben, wie und wo Bild- und Zeitschriftenjournalisten in zehn Jahren arbeiten. Er berät namhafte Verlage und bewertet u.a. neue Geschäftsfelder und die Chancen von Qualitätsjournalismus (http://www.medialine.de/media/uploads/projekt/medialine/audio/jb_2009/05_Vogel_Printmedien-im-Onlinefieber.mp3).

Dass der rasante Wandel von Zeitschriftenverlagen zu Medienhäusern auch die Arbeit in und für Redaktionen erheblich verändert, haben Freiberufler wie Redakteure schon in den letzten Jahren erfahren. Der DJV-Kongress greift diese Herausforderung auf und bietet in Workshops praxisnahes Wissen für heute und Perspektiven für morgen. Während etwa der Berliner Jurist Christian Donle den Bildjournalisten das heikle Thema Persönlichkeitsrechte in all seinen Facetten näher bringt („Was darf heute noch fotografiert werden?“), erklärt Prof. Dr. Dieter Herbst in einem zweiten Workshop das Geheimnis, warum uns bestimmte Bilder fesseln und andere nicht („In Bildern denken – welche Bilder fesseln warum?“). In einer Parallelveranstaltung lernen die TeilnehmerInnen die acht häufigsten Schleichwerbungstypen kennen und wie man sich als RedakteurIn dagegen wehren kann (Referent Lutz Tillmanns, Geschäftsführer Deutscher Presserat). Einen Blick in die nahe Zukunft gestattet Prof. Dr. Klaus Meier: Am Dortmunder Institut für Journalistik entstand vor Jahresfrist unter der Ägide von Michael Schulte das bundesweit erste crossmediale Newsdesk, an dem inzwischen Hörfunk-, TV-, Online- und Printbeiträge in Echtzeit gesteuert und produziert werden.

Mit besonderer Spannung blicken viele Kollegen auf den Workshop „Elevator Pitch“: Hier können Mutige versuchen, in 90 Sekunden einem prominenten Chefredakteur ihr Thema zu verkaufen – eine Übung, die nicht nur Freiberuflern bei der späteren Vermarktung von Geschichten hilft. Daneben bietet der DJV-Kongress „Prosa trifft Pixel“ eine prominent besetzte Podiumsdiskussion, ein buntes Rahmenprogramm und vor allem auch kollegialen Erfahrungsaustausch.

Der endgültige Programmflyer unter Angabe der Teilnehmergebühr (für DJV-Mitglieder subventioniert) geht nächste Woche in Druck. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist und das „Windhundverfahren” gilt, raten die Fachausschüsse Bild und Zeitschriften interessierten Kolleginnen und Kollegen, so schnell wie möglich ihr Interesse mit einer Mail an ihren Landesverband zu bekunden.

Rückfragen:

Lothar Hausmann, Fachausschuss Zeitschriften
Gerda Theile, DJV Bonn
Roland Scheidemann, Fachausschuss Bild

zu erreichen über:

Deutscher Journalisten-Verband • Bennauerstraße 60 • 53115 Bonn
Tel.: (0228) 2 01 72-11 • Fax: (0228) 2 01 72-32 • E-Mail: qua@djv.de
Internet: www.djv.de

FotoPool der WAZ Mediengruppe schenkt der RUHR.2010 GmbH umfangreiches Bildmaterial - und was ist mit den Fotografenrechten?

18. Dezember 2009

Der FotoPool der WAZ Mediengruppe, der zu WAZ NewMedia gehört, stellt der Pressestelle der RUHR.2010 GmbH sein umfangreiches Bildmaterial kostenlos zur Verfügung, wie auf Ruhr.2010 stolz verkündet wird.

Ein zwingender Grund für diese Maßnahme, die sich objektiv als absolutes Preisdumping im Bildermarkt darstellt, ist nicht zu erkennen. Aus Sicht vieler Fotografen, die an den FotoPool Bilder liefern, stellt sich die Frage nach der Honorierung der Nutzung von Bildern durch die RUHR.2010 ebenso wie die Frage, ob ihre Namen überhaupt korrekt genannt werden.

Der DJV NRW hat wegen der Vertragsbedingungen beim FotoPool bereits Verhandlungen mit der Geschäftsführung der Firma aufgenommen. Dieses Thema kommt nun noch hinzu. Es ist allerdings derzeit nicht davon auszugehen, dass dieser Weg ein leichter ist. Nach der jetzigen Verschenk-Aktion stehen die Zeichen vielmehr auf Sturm.

Rammstein: Hamburger Morgenpost druckt schwarzes Bild

18. Dezember 2009

Wegen der absolut unfairen Bedingungen für Fotografen haben Fotojournalisten das Hamburger Konzert von Rammstein boykottiert. Die Hamburger Morgenpost druckte sogar einen schwarzen Kasten an Stelle eines Konzertbilds.

Rammstein: Boykott von Konzertfotografen in Hamburg

15. Dezember 2009

Protest Hamburger Konzertfotografen gegen Rammstein

Unzumutbare Bedingungen bei Konzerten: Fotografen protestieren. Foto (c) Markus Lubtz

Hamburger Konzertfotografen boykottierten das Rammsteinkonzert am 14.12.2009 wegen Knebelverträgen, deren Unterzeichnung von Rammstein gefordert wird. Stellvertretend auch für viele weitere Kollegen trafen sich spontan zehn Fotografen zum gemeinsamen Protestfoto.

Der Vertrag der Rammstein GbR reduziert unter anderem die Verbreitungsmöglichkeiten der Konzertfotos auf ein einziges, namentlich zu bezeichnendes Medium und beinhaltet, dass Rammstein die Bilder gratis für eigene Zwecke nutzen darf. Bildjournalistinnen und -journalisten sollen der Band gestatten, Fotos für die Nutzung auf Webpages von Rammstein oder dem Management der Band ohne gesonderte Vergütung zu nutzen.